Acht Tipps für das Förderprogramm „Regionales Wachstum“ in Sachsen

Gefühlt gibt es das Förderprogramm „Regionales Wachstum“ in Sachsen schon seit einer Ewigkeit. Ich erinnere mich noch daran, dass wir in der Vergangenheit schon relativ häufig mit dem Programm zu tun hatten. Doch jetzt, als niedrigschwelliges Investitionsprogramm, gefördert durch JTF-Mittel und begründet durch den Kohleausstieg/Strukturwandel, bietet dieses Förderprogramm eine ganz neue Dimension. Allerdings partizipieren nicht alle vom Förderprogramm „Regionales Wachstum“, denn in den großen Städten Dresden und Leipzig ist eine Beantragung nicht möglich. Zudem sind die Förderquoten und Modalitäten, was die Unternehmensgröße angeht, territorial untergliedert und von Landkreisen abhängig. Dennoch sollten Sie dieses Förderprogramm auf jeden Fall prüfen, denn es gibt eine Vielzahl an Branchen, die vorher keine Investitionszuschüsse beantragen konnten, wie z. B. die Gastronomie oder die Baubranche. Diese haben jedoch in diesem Förderprogramm die Chance dazu. Egal, ob Sie in der strukturschwächsten Region Görlitz und Bautzen 70 % Zuschuss erhalten oder in einer anderen Region 35 %, bei einer Bagatellgrenze von nur 20.000 Euro sollte es betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, dieses Programm auf jeden Fall für Ihr Unternehmen zu prüfen.
1. Antrag stellen, bevor’s losgeht
Egal, wie gut Ihr Projekt geplant ist – bevor Sie mit dem Vorhaben starten, müssen Sie den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen. Das Förderprogramm „Regionales Wachstum“ in Sachsen unterstützt nur Projekte, die nach der Antragstellung beginnen. Also: Erst Antrag, dann loslegen!
2. Hausbank und Bauamt nicht vergessen
Planen Sie größere Investitionen? Dann sollten Sie frühzeitig die Hausbank und das Bauamt einbinden. Gerade bei Bauprojekten sind behördliche Genehmigungen wichtig. Ohne das „Go“ der zuständigen Stellen kann die SAB-Förderung für das „Regionale Wachstum“ schwierig werden. „Schwierig“ ist untertrieben – es ist eher nicht möglich. Dies ist natürlich nur dann relevant, wenn bauliche Maßnahmen, wie z. B. die Erweiterung der Betriebsstätte oder der Bau einer neuen Betriebsstätte, geplant sind. Aber auch bei anderen Maßnahmen, wie z. B. einer Lagerhalle, sollten Sie daran denken: Die Versiegelung von Boden und das Aufrichten eines Gebäudes sind genehmigungspflichtig.
3. Nachhaltigkeit, aber richtig!
Investitionen, die auf fossile Brennstoffe setzen, werden im Rahmen des Programms „Regionales Wachstum“ nicht gefördert. Setzen Sie stattdessen auf Nachhaltigkeit, etwa durch energieeffiziente Anlagen oder Maßnahmen, die Ressourcen schonen. Auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch nachhaltige Maßnahmen kann Ihr Projekt im Sinne der Förderung voranbringen. Zur Erläuterung: Neben Maschinen und Geräten, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sind auch Fahrzeuge von der Förderung ausgeschlossen. Aber was zählt als Fahrzeug und was als fahrbare Maschine? Ganz einfach: Können Sie ein Kennzeichen anbringen und am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, ist dies ein Indikator für ein Fahrzeug. Dazu zählen natürlich keine fahrbaren Maschinen wie Hubwagen oder einen Elektro-Gabelstapler, oder sogar einen Elektro-Radlader.
4. Finanzierung sichern, ohne Eigenkapitalquote
Eine gute Nachricht: Die Eigenkapitalquote, die bisher mindestens 10 Prozent betragen musste, wurde im überarbeiteten Förderprogramm „Regionales Wachstum“ gestrichen. Dennoch sollten Sie sicherstellen, dass 25 Prozent der Projektkosten aus eigenen oder fremden Mitteln stammen, damit Ihre Finanzierung steht und die SAB-Förderung greifen kann. Es hält sich auch hartnäckig der Mythos, dass man Investitionszuschüsse nur nutzen kann, wenn das Projekt aus Eigenkapital finanziert wird – das ist natürlich völliger Quatsch. Natürlich kann so ein Projekt auch eine Mischfinanzierung aus Eigenmitteln und Fremdkapital beinhalten. Komplizierter wird es nur beim Finanzierungsinstrument „Mietkauf“. Um es einfach zu halten, empfehle ich Ihnen, auf dieses Instrument zu verzichten und sich auf ein normales Bankdarlehen zu konzentrieren, am besten bei Ihrer Hausbank.
5. Digitalisierung und Marktanpassung als Erfolgsfaktoren
Die Förderung in Sachsen richtet sich besonders an Unternehmen, die ihre Digitalisierung vorantreiben oder sich besser auf den Markt einstellen wollen. Ob Sie neue Produkte entwickeln, Ihre Prozesse optimieren oder Ihren Kundenstamm erweitern – das Förderprogramm „Regionales Wachstum“ unterstützt Sie dabei. Ich muss dazu sagen, dass Digitalisierung zwar ein Aspekt der Richtlinie ist, jedoch nicht das ausschlaggebende Kriterium. Unabhängig von der Digitalisierung sind Argumente wie die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, Diversifizierung des Geschäftsmodells oder der Produktpalette legitime Begründungen. Wenn Sie sich die Richtlinie genauer ansehen, finden Sie diese Argumente, aber verwechseln Sie das nicht mit einem reinen Digitalisierungszuschuss. Ein Vorteil ist, dass einige Dinge gefördert werden können, die alleinstehend in der Digitalisierungsrichtlinie nicht förderfähig wären, wie reine Hardwareanschaffungen oder Geräte mit integrierter Software.
6. Abschreibungen und Umsatzsteuern: Nicht alles wird gefördert
Einige Ausgaben werden von der Förderung ausgeschlossen. Dazu zählen z. B. Kosten für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, gebrauchte Maschinen oder die Umsatzsteuer. Setzen Sie daher den Fokus auf Investitionen, die förderfähig sind, um die „SAB-Förderung Regionales Wachstum“ optimal zu nutzen. Neben den zugelassenen und nicht zugelassenen Branchen gibt es auch diverse Kosten, die Sie nicht fördern lassen können. Aber vergessen Sie nicht die „indirekten Kosten“, die Sie pauschal in das Projekt aufnehmen können.
7. Projektförderung statt Einzelposten
Das Förderprogramm „Regionales Wachstum“ fördert Ihr gesamtes Projekt. Das bedeutet: Einzelne Investitionen müssen nicht die Bagatellgrenze von 20.000 Euro erreichen, solange das Gesamtprojekt diesen Wert überschreitet. Entspannen Sie sich also, auch kleinere Anschaffungen werden gefördert, wenn das Gesamtpaket passt. Viele Unternehmen, die bisher nur Erfahrungen mit kleinteiligen Förderprogrammen hatten, kennen das Konzept der Projektförderung vielleicht noch nicht. Achten Sie darauf, dass Ihre Anschaffungen einen klaren Zusammenhang haben und nicht wie ein wahllos zusammengestellter Einkaufswagen wirken.
8. Neuigkeiten: Längere Projektzeiträume und erweiterte Branchen
Seit der Überarbeitung des Programms am 28.06.2024 gibt es einige Vorteile: Der Projektzeitraum wurde auf 36 Monate verlängert, und in der Stadt Chemnitz wurde das „Regionale Wachstum“ für zusätzliche Branchen geöffnet. Dadurch können jetzt noch mehr Unternehmen von der Förderung in Sachsen profitieren. Wichtig: Sie können zwar 36 Monate wählen, müssen es aber nicht. Je nach Struktur Ihres Projekts können Sie auch Teilabrufe tätigen, sobald Sie mindestens 10 % der eingereichten Investitionssumme erreicht haben. Planen Sie dies jedoch weise, da jeder Abruf zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet.
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Kevin ist Fördermittelberater mit über 10 Jahren Erfahrung und Experte für Zuschüsse im KMU-Bereich. Sein Themenspektrum sind die nicht rückzahlbaren Zuschüsse in den neuen Bundesländern.
In Ihrem Punkt 6. „Abschreibungen“ wird von indirekten Kosten gesprochen, welche pauschal in das Projekt aufgenommen werden können. Um welche Kosten geht es da und wo kann ich es in den Richtlinien nachlesen?
Danke