Förderung Digitalisierung Zuschuss EFRE

Förderrichtlinie "Digitalisierung": Quoten bis zu 70%

In einer Zeit des digitalen Wandels ist es für Unternehmen entscheidend, den Anschluss nicht zu verlieren. Die Förderrichtlinie “Digitalisierung” des Freistaats Sachsen bietet gezielte Hilfe, um Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.

Mit einem klaren Fokus auf KMU sowie Angehörige der Freien Berufe ermöglicht das Programm einen einfachen Zugang zu den Chancen der digitalen Transformation. Kleinstunternehmen können sich mit Heranführungsprojekten grundlegend mit dem Thema vertraut machen, während Transformationsprojekte Unternehmen jeder Größe bei der Umsetzung anspruchsvoller digitaler Projekte unterstützen.

Ziele der Förderrichtlinie "Digitalisierung":

Unterstützung in zwei Hauptbereichen:

  • Kleinstunternehmen dabei unterstützen, sich mit Themen der digitalen Transformation vertraut zu machen.

  • (Heranführungsprojekte)Hilfe bei der Durchführung komplexer Projekte zur digitalen Transformation (Transformationsprojekte)

Was kann gefördert werden?

  • notwendige Software
  • notwendige Hardware
  • Fremdleistungen
  • Schulungen

Zielgruppe:

Beispiele für Digitalisierungsprojekte:

*Es handelt sich hierbei lediglich um Beispiele, gern prüfen wir Ihr Vorhaben individuell für Sie.

Leistungen der Förderrichtlinie "Digitalisierung":

  • Das Förderprogramm kann in drei Module aufgeteilt werden:

    Heranführungsprojekte:

    • Nur für Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter, unter 2 Mio. € Umsatz)

    • max. förderfähige Ausgaben: 10.000€

    • Zuschuss von 60%

    • nur, wenn bisher keine Förderung zur Digitalisierung in Anspruch genommen wurde

     

    Transformationsprojekte I

    • kleine- und Kleinstunternehmen (unter 50 Mitarbeiter, unter 10 Mio. € Umsatz)

    • max. förderfähige Ausgaben: 60.000€

    • Zuschuss von 50%

     

    Transformationsprojekte II

    • mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter, unter 50 Mio € Umsatz)

    • max. förderfähige Ausgaben: 100.000€

    • Zuschuss von 35%

Einschränkungen der Förderrichtlinie "Digitalisierung":

  • Projektzeitraum: max. 12 Monate
  • Antragstellung vor Projektbeginn
  • Mindestinvestitionen von 5.000€

Erweiterung der Förderrichtlinie:

  • Bonus von 10% bei Zahlung von tarifgebundenen oder tarifgleichen Vergütungen, an die Mitarbeiter, während des Projektzeitraums

Digitalisierungsprojekte aus der Praxis:

Fall 1:

Einführung DMS

Ein Unternehmen aus Bautzen, mit 24 Mitarbeitern, möchte ein Dokumenten-Management-System (DMS) einführen. Die Einführung soll 30.000€ kosten. Ist diese Ausgabe förderfähig?

-> ja, mit einer Quote von 50%. Somit beläuft sich die Fördersumme auf 15.000€

 

Fall 2:

Einführung ERP System

Ein Unternehmen aus Leipzig möchte für seine 52 Mitarbeiter ein ERP – System einführen. Die entstehenden Ausgaben belaufen sich auf 245.000€. Ist das Projekt förderfähig?

-> ja, aber nur teilweise. Es gilt ein Höchstsatz der förderfähigen Ausgaben von 100.000€. Dabei gilt eine Förderquote von 35%. Die Fördersumme würde sich in diesem Beispiel demnach auf 35.000€ belaufen.

 

Fall 3

Einführung CAD-Software

Ein Ingenieursbüro aus Chemnitz mit 6 Mitarbeitern möchte eine CAD-Software einführen. Diese soll 6.500€ kosten. Bisher wurde keine Förderung zur Digitalisierung durchgeführt. Kann sich das Ingenieursbüro diese Ausgabe fördern lassen?

-> ja, mit einer Quote von 60%. Die Fördersumme würde sich also auf 3.900€ belaufen.

Das Unternehmen kann alternativ bzw. zusätzlich das Transformationsprojekt I nutzen.

(Ausgaben bis 60.000€ -> 50%)

Häufige Fragen: Digitalisierung

Ja, CRM Systeme sind grundsätzlich förderfähig. Zusätzlich kann man sich auch die
Einrichtungsleistung und Schulungen für die Mitarbeiter fördern lassen.

Lagerverwaltungssoftware fällt unter die Digitalisierung und ist förderfähig. Hier gilt
für die Software selbst, für Fremdleistungen z.B. zur Einrichtung und Schulungen für die
Mitarbeiter eine Förderquote von bis zu 50%

Ja, ein Webshop zählt zu den Maßnahmen, die man sich fördern lassen kann.

Eine einfache Website, ohne tiefergehende Anwendungen (wie Shops,
Kundenverwaltungen, Terminbuchungen usw.) zählt in Sachsen nicht mehr als
Digitalisierungsprojekt und ist somit nicht förderfähig. Sobald weitere Anwendungen
(wie oben genannt) hinzukommen, wird das Projekt zu einer Digitalisierungsmaßnahme
und ist somit förderfähig.

Ja, eine solche Software ist grundsätzlich förderfähig. Hier beträgt die Förderquote
für alle Kosten, inklusive Einrichtung und Schulung bis zu 50%

Eine CAD Software zählt auch zu den förderfähigen Maßnahmen. Damit kann man
auch auf die Anschaffung von CAD, aber auch für CAM und anderer CAx Software
Zuschüsse erhalten.

Förderung für Digitalisierungsprojekte mit Software und projektspezifischer Hardware in Sachsen

Kleine und mittelständische Unternehmen in Sachsen, die ihre Geschäftsprozesse digitalisieren oder erstmalig Digitalisierungsprojekte starten möchten, können auf spezielle Fördermittel zugreifen. Diese Förderungen helfen dabei, analoge oder teilweise digitalisierte Prozesse auf ein höheres Digitalisierungsniveau zu bringen. Dabei geht es nicht um die einfache Anschaffung von Software oder Hardware, sondern um die gezielte Unterstützung von Projekten, die diese Komponenten in einem kausalen Zusammenhang verwenden.

Gefördert wird der Einsatz von Programmen und Software, die notwendig sind, um betriebliche Abläufe zu optimieren. Auch projektspezifische Hardware, die zur Umsetzung dieser Digitalisierung benötigt wird, kann bezuschusst werden – jedoch nur im Zusammenhang mit einem umfassenden Digitalisierungsprojekt. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) bietet für diese Projekte nicht rückzahlbare Zuschüsse, die sogar monatliche Kosten im Rahmen solcher Vorhaben decken können.

Wenn Sie überlegen, wie Sie Ihre Prozesse digitalisieren oder erstmals in die digitale Transformation einsteigen können, unterstützen wir Sie gerne dabei, das richtige Förderprogramm zu finden und den Antrag erfolgreich zu stellen.