Weiterbildungsförderung - betriebliche Weiterbildung

Förderprogramm "Betriebliche Weiterbildung" in Sachsen: Das Know-How der Belegschaft steigern

Das Förderprogramm “Betriebliche Weiterbildung” des Freistaats Sachsen ist eine wertvolle Initiative zur Stärkung der beruflichen Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Es zielt darauf ab, sowohl fachliche als auch überfachliche Kompetenzen und Qualifikationen zu fördern und somit die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu erhalten und auszubauen.

Ziele des Förderprogramms:

  • Unterstützung beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen
  • Aufbau und Stärkung von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen
  • Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit
  • Erhöhung der Beschäftigungschancen

Zielgruppe:

Voraussetzungen für die Weiterbildungen:

  • Teilnehmende müssen entweder ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Sachsen haben
  • Die Zielgruppen umfassen Unternehmer/Selbstständige, Erwerbstätige im Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten und Praktikanten
  • Die Ausgaben für die Weiterbildung müssen mindestens 700€ betragen (gesamt, nicht pro Einzelmaßnahme)

Leistungen des Förderprogramms:

  • Eine finanzielle Förderung von 50% der Weiterbildungskosten bis zu einer Höhe von 4.500 €
  • Gefördert werden sowohl die Ausgaben für die Weiterbildung als auch die Prüfungsgebühren
  • Nicht förderfähig sind Umsatzsteuer, Fahrt- und Unterbringungskosten

Beispiele aus der Praxis:

Fall 1:

Ein Unternehmen möchte sich von externen Dienstleistern lösen und nun einen eigenen LKW kaufen. Um diesen zu fahren, soll ein eigener Mitarbeiter einen LKW-Führerschein bekommen – der soll 5.000€ kosten. Ist der Führerschein förderfähig?

-> ja, der Führerschein kann gefördert werden. In diesem Fall würden euch 2.500€ als Zuschuss zustehen.

Vorsicht: Führerscheinklassen A und B sind nicht förderfähig

Fall 2:

Ein ambulanter Pflegedienst möchte eine Mitarbeiterin zu einer Pflegedienstleitung weiterbilden. Die Weiterbildung soll 3.000€ kosten. Dazu kommen 400€ für die Prüfung.

Kann diese Weiterbildung gefördert werden?

-> ja, auch diese Weiterbildung kann gefördert werden. Da sowohl die Weiterbildung an sich, als auch die zugehörige Prüfung gefördert wird, beträgt die Fördersumme 1.700€.

 

Fall 3:

Zwei Mitarbeiter eines Unternehmens sollen eine Weiterbildung machen, die pro Person 400€ kostet.

Kann man für diese Weiterbildung eine Förderung beantragen, obwohl sie nur 400€ pro Mitarbeiter kostet?

-> ja, das ist möglich. Es werden die Gesamtausgaben (also 800€) berücksichtigt, womit die Fördersumme also 400€ beträgt.

Das Förderprogramm “Betriebliche Weiterbildung” bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter gezielt zu entwickeln und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Mit klaren Richtlinien und finanzieller Unterstützung bietet es Unternehmen unschlagbare Konditionen. Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Team zu stärken und langfristigen Erfolg zu sichern!

Häufige Fragen: Betriebliche Weiterbildung

Das kommt auf die Führerscheinklasse an: Normale PKW Führerscheine (Klasse B) sind nicht förderfähig. Führerscheine der Klasse C und der Klasse CE (LKW und LKW mit Anhänger) fallen hingegen unter die Richtlinie und sind somit mit 50% (bis zu 4.500€) förderfähig.

Grundsätzlich kann auch die Meisterschule eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin gefördert werden. Allerdings gibt es einen wichtigen Hinweis: Weiterbildungsmaßnahmen müssen bis August 2025 abgeschlossen sein. Da Meisterschulen in der Regel (Stand 10/24) länger dauern, werden die Anträge aktuell nicht mehr akzeptiert.

Ja, Hochvoltschulungen und -zertifizierungen werden in der Regel gefördert. Dies ist gerade für KFZ-Werkstätten interessant, die häufig solche Schulungen benötigen, um Reparaturen und Wartungen an Elektroautos ausführen zu können.

Ja, auch Zertifizierungen für Schweißer sind als Weiterbildung förderfähig.

Ja, die Förderung bezieht sich auf die Schulungskosten, sowie eine etwaige Prüfungsgebür. Nicht gefördert werden hingegen Fahrt- und Unterbringungskosten.

Auch Kurse für die CNC Steuerung und Bedienung kann man sich zu 50% fördern lassen.

Drohnenführerscheine gelten auch als Betriebliche Weiterbildung. Damit sind sie förderfähig und man kann 50% der Kosten als Zuschuss erhalten.

Auch Fortbildungen für CAD und CAM kann man sich fördern lassen. Darauf gibt es bis zu 4.500€ Zuschüsse.

Auch diese Kurse gelten bei der SAB als betriebliche Weiterbildungen. Damit kann man sich auch diese Kurse fördern lassen und kann 50% Zuschüsse erhalten.

Ja, das geht. Die Förderung ist für fest angestellte Mitarbeiter, ebenso für Werkstudenten, Praktikanten und dual Studierende. Ebenso können Unternehmer bzw. selbstständige Personen die Förderung für sich selbst in Anspruch nehmen.

Unterstützung für betriebliche Weiterbildung in Sachsen

In Sachsen gibt es viele Möglichkeiten, die betriebliche Weiterbildung von Mitarbeitenden finanziell zu fördern. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von Zuschüssen, um ihre Teams weiterzubilden und auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Ob es um neue Technologien, Personalentwicklung oder die Digitalisierung geht – die Förderung hilft, Kosten zu reduzieren und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) bietet verschiedene Programme, die Unternehmen unterstützen, in die Qualifikation ihrer Mitarbeitenden zu investieren. Gut ausgebildete Mitarbeitende sorgen für reibungslosere Abläufe und bringen frische Ideen ins Unternehmen ein.

Wenn Sie darüber nachdenken, eine betriebliche Weiterbildung in Sachsen zu fördern, können wir Ihnen weiterhelfen. Wir zeigen Ihnen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen infrage kommen, und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess. So können Sie sich voll und ganz darauf konzentrieren, Ihre Mitarbeitenden weiterzuentwickeln.