GRW RIGA: Ihr Schlüssel zur finanziellen Unterstützung bei Unternehmensinvestitionen
Förderprogramm: Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Richtlinie GRW RIGA"
Das Förderprogramm “GRW RIGA” bietet Unternehmen und gemeinnützigen Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, Investitionen in Lohnausgabenförderung oder Anlagevermögen zu unterstützen. Hier erfahren Sie mehr über die Ziele, Fördermöglichkeiten und Einschränkungen dieses Programms.
Ziele des Förderprogramms "GRW RIGA":
- Unterstützung bei Investitionen in Lohnausgabenförderung oder Anlagevermögen
- Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen
Was kann gefördert werden?:
- Lohnkosten für neue Mitarbeiter (für bis zu 36 Monate)
Aufbau einer neuen Betriebsstätte
Erweiterung der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
Einführung zusätzlicher Produktlinien zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte
Umfassende Umgestaltung des gesamten Produktionsverfahrens
Übernahme der Vermögenswerte einer stillgelegten oder ohne Übernahme stillzulegenden Betriebsstätte
Investitionen zur allgemeinen Modernisierung des Produktionsverfahrens (unter Allgemeine-De-minimis-Beihilfen)
Investitionen, die dem Unternehmen ermöglichen, Umweltstandards der EU und nationalen Vorgaben zu übertreffen oder bei fehlenden Normen den Umweltschutz zu verbessern
Maßnahmen zur Eigenversorgung mit Energie aus erneuerbaren Quellen
Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz durch nicht gebäudebezogene Maßnahmen, die über bestehende nationale und EU-weite Standards hinausgehen
Fördermöglichkeiten für KMU
- Erschaffung oder Erweiterung einer Betriebsstätte
- Modernisierung oder Überarbeitung eines Produktionsprozesses
- Investitionen in Umweltschutz
- Diversifizierung der Produktion
Fördermöglichkeiten für große Unternehmen
- Investitionsvorhaben KMU
- Errichtung oder Diversifizierung einer Betriebsstätte
- Investitionen in Umweltschutz
Fördermöglichkeiten für gemeinnützige Forschungseinrichtungen
- Forschungsinfrastrukturen neu erschaffen oder erweitern
Wer kann gefördert werden?:

- Gewerbliche Unternehmen mit überwiegend überregionalem Absatz (Positivliste)
- gemeinnützige, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

- unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen, deren Gesellschafter > 50 % Banken, Versicherungen, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Sachsen oder Kommunen sind.
Leistungen des Förderprogramms "GRW RIGA":
- Zuschüsse bis 40%
- genaue Quote ist Abhängig vom Standort und der Investition
- für gemeinnützige Forschungseinrichtungen gilt ein Höchstsatz von 50%
Einschränkungen des Förderprogramms "GRW RIGA":
- Kreise Chemnitz, Dresden, Leipzig: 70.000€ Mindestinvestition
- andere Kreise: 50.000€ Mindestinvestition
- Projektzeitraum: max. 36 Monate
- es müssen Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten bleiben
- Wirtschaftsgüter und Arbeitsplätze müssen für mindestens 5 Jahre in dem Unternehmen erhalten bleiben
- Zusätzlich gibt es zwei Kriterien
- Arbeitsplatzkriterium (Dauerarbeitsplätze müssen um 10% erhöht werden)
- Abschreibungskriterium (Investitionsbetrag im Jahr ist mind 50% höher als die durchschnittlichen Abschreibungen der letzten drei Jahre)
Beispiele aus der Praxis:
Fall1:
Hallenneubau
Ein Unternehmen aus Zwickau plant den Neubau einer Halle zur Erweiterung der Kapazitäten. Diese Halle soll 100.000 € kosten. Das Unternehmen kann auch einen erweitertern Nachhaltigkeitsnachweis erbringen. Ist diese Investition förderbar?
-> ja, das Unternehmen kann durch den erweiterten Nachhaltigkeitsnachweis eine Förderung von bis zu 25% erwarten. Damit beläuft sich die Fördersumme auf 25.000€.
Fall 2:
Kapazitätsausbau
Ein Unternehmen aus der Region Bautzen möchte eine neue Produktionsstrecke errichten und dazu neues Personal einstellen. Das Unternehmen kann einen erweiterten Nachhaltigkeitsnachweis vorlegen. Die Kosten im ersten Jahr belaufen sich auf 168.000€. Ist die Ausgabe förderfähig?
-> ja, die Summe ist förderfähig. Das Unternehmen kann sich sogar die Kosten für das Personal fördern lassen, denn die Förderquote für die Investitionen gilt auch für eine Lohnsubvention. Ein mittleres Unternehmen kann unter diesen Umständen mit einer Quote von bis zu 35% rechnen. Damit würde sich die Fördersumme auf 58.800€ belaufen.
GRW-Förderung: Unterstützung für Investitionen in Sachsen
Die GRW-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) bietet Unternehmen in Sachsen attraktive Zuschüsse für Investitionen in neue oder erweiterte Betriebsstätten. Dabei handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse, die sowohl für den Bau und die Erweiterung von Produktionsstätten als auch für den Erwerb von Maschinen und großen Geräten genutzt werden können.
Das Programm ist besonders interessant für Unternehmen, die in strukturschwachen Gebieten tätig sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern möchten. Neben Investitionen in Sachgüter kann die GRW Sachsen Förderung auch die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Förderung von Lohnkosten unterstützen.
Obwohl das GRW-Programm komplexer ist als andere Förderprogramme wie „Regionales Wachstum“, bietet es erhebliche finanzielle Vorteile für Unternehmen, die auf Wachstum setzen. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) verwaltet die Zuschüsse und steht als Ansprechpartner zur Verfügung.
Wenn Sie eine neue Betriebsstätte bauen, Ihre bestehende erweitern oder in große Maschinen investieren wollen, ist die GRW Förderung eine wertvolle Unterstützung. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, die richtige Förderstrategie zu finden und die Antragsstellung reibungslos abzuwickeln.
Wie wir arbeiten
Der einfache Prozess, um den idealen Zuschuss zu identifizieren
Vereinfachte Schritte, um Ihren optimalen Fördermittelplan mühelos zu finden und zu nutzen
Schwellenwerte für Unternehmen in Sachsen
Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die
– weniger als 10 Mitarbeiter und
– einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. € haben.
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
– weniger als 50 Mitarbeiter haben und
– einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von
höchstens 10 Mio. € haben.
Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
– weniger als 250 Mitarbeiter und
– einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine
Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € haben.
Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss.
Bei einem neu gegründeten Unternehmen (Jungunternehmen) , das noch keinen Abschluss für einen vollständigen Rechnungszeitraum vorlegen kann, werden die
Schwellenwerte im laufenden Geschäftsjahr nach Treu
und Glauben geschätzt.