Warum betriebliche Weiterbildung der Schlüssel zum Erfolg ist

In der heutigen Arbeitswelt ist Stillstand keine Option. Unternehmen, die langfristig erfolgreich sein wollen, müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden kontinuierlich weitergebildet werden. Betriebliche Weiterbildung ist daher nicht nur ein Schlüssel zum individuellen Erfolg der Mitarbeitenden, sondern auch zur Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Unternehmens. Dank des Förderprogramms „Betriebliche Weiterbildung“ des Freistaats Sachsen, können Unternehmen diese Entwicklung finanziell unterstützen lassen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, warum berufliche und betriebliche Weiterbildung für Unternehmen unerlässlich ist und wie Sie von diesem Förderprogramm profitieren können.

1.Warum berufliche und betriebliche Weiterbildung so wichtig ist

In der schnelllebigen digitalen Welt ist es für Unternehmen entscheidend, dass ihre Mitarbeitenden nicht nur mit den aktuellen Entwicklungen Schritt halten, sondern auch innovative Ideen und Lösungen in den Arbeitsalltag einbringen können. Berufliche Weiterbildung ermöglicht es den Mitarbeitenden, neue Fähigkeiten zu erlernen und bestehende Kenntnisse zu erweitern. Dies stärkt nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, sondern erhöht auch die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeitenden.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen können von einer gut geplanten betrieblichen Weiterbildung massiv profitieren. Gut ausgebildete Mitarbeitende tragen dazu bei, Prozesse effizienter zu gestalten, Innovationen voranzutreiben und das Unternehmen zukunftsfähig zu machen. Das sächsische Förderprogramm „Betriebliche Weiterbildung“ bietet hier eine hervorragende Möglichkeit, um diese Weiterbildungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen.

2. Was das Förderprogramm „Betriebliche Weiterbildung“ bietet

Das Förderprogramm „Betriebliche Weiterbildung“ des Freistaats Sachsen unterstützt Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden dabei, ihre Belegschaft fit für die Zukunft zu machen. Das Ziel: sowohl fachliche als auch überfachliche Kompetenzen aufzubauen und zu stärken. Damit erhöht sich die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigen.

Die Förderung beträgt bis zu 50% der Weiterbildungskosten, wobei maximal 4.500 € übernommen werden. Gefördert werden nicht nur die Weiterbildung selbst, sondern auch die Prüfungsgebühren. Wichtig: Die Mindestkosten für eine Weiterbildung müssen bei 700 € liegen – das können Gesamtausgaben für mehrere Mitarbeitende sein, es muss also nicht jeder Mitarbeitende die Grenze erreichen.

3. Welche Weiterbildungen sind förderfähig?

Das Förderprogramm „Betriebliche Weiterbildung“ in Sachsen ist breit aufgestellt und unterstützt eine Vielzahl von Weiterbildungsmaßnahmen. Dabei kann es sich um berufliche Qualifikationen handeln, die ein Unternehmen dabei unterstützen, sich weiterzuentwickeln, sei es durch den Erwerb neuer Fachkenntnisse oder durch überfachliche Kompetenzen, wie beispielsweise Führungstraining oder Projektmanagement.

Einige Beispiele:

  • Ein Unternehmen möchte seinen eigenen LKW-Führerschein ausbilden, um Transportkosten zu senken: Die Weiterbildungskosten von 5.000 € könnten zu 50% gefördert werden.
  • Eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes soll zur Pflegedienstleitung ausgebildet werden: Auch hier wären 50% der Kosten förderfähig.

Es gibt jedoch Einschränkungen: So sind Standard-Weiterbildungen für Pkw-Führerscheine (Klasse A und B) oder einfache, nicht projektbezogene Kurse in der Regel nicht förderfähig.

4. Wie Sie das Förderprogramm optimal nutzen

Um das Beste aus dem Förderprogramm „Betriebliche Weiterbildung“ herauszuholen, sollten Unternehmen im Vorfeld genau planen, welche Qualifikationen sie bei ihren Mitarbeitenden fördern möchten. Dabei gilt es, den Bedarf an Weiterbildung im Unternehmen zu analysieren und mit den langfristigen Zielen des Unternehmens abzustimmen.

Stellen Sie sicher, dass die Weiterbildung sinnvoll in den Arbeitsalltag integriert wird und die neu erlernten Fähigkeiten direkt eingesetzt werden können. Zudem sollten Sie die Anforderungen des Förderprogramms im Auge behalten: Weiterbildungen müssen im Vorfeld beantragt werden, die Ausgaben dürfen nicht unter 700 € liegen, und der Sitz des Unternehmens oder der Arbeitsort der Teilnehmenden muss in Sachsen sein.

5. Langfristiger Erfolg durch betriebliche Weiterbildung

Die Stärkung der eigenen Mitarbeitenden durch berufliche und betriebliche Weiterbildung ist ein entscheidender Faktor, um als Unternehmen langfristig erfolgreich zu bleiben. Qualifizierte Mitarbeitende sind flexibler, können Veränderungen besser meistern und tragen maßgeblich zur Innovationskraft des Unternehmens bei. Dank des Förderprogramms „Betriebliche Weiterbildung“ des Freistaats Sachsen, wird diese Investition in die Zukunft der Mitarbeitenden finanziell erleichtert – und Unternehmen können bis zu 50% der Weiterbildungskosten zurückerhalten.

Berufliche und betriebliche Weiterbildung sind unverzichtbar, um Unternehmen fit für die Zukunft zu machen. Das Förderprogramm „Betriebliche Weiterbildung“ unterstützt Unternehmen in Sachsen dabei, diese wichtige Investition in ihre Mitarbeitenden zu tätigen. Nutzen Sie die Chance, Ihre Belegschaft weiterzubilden, den Wissenstransfer im Unternehmen zu fördern und langfristigen Erfolg zu sichern – und das mit finanzieller Unterstützung!

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